Die Landesgesetze der Bundesländer zu Wohnformen, Pflege und Betreuung verfolgen das Ziel, Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarfen, die in Einrichtungen leben in ihrer Würde, Privat- und Intimsphäre zu achten, in ihrer Selbstbestimmung zu stärken sowie vor Gefahren für ihre körperliche und seelische Gesundheit zu schützen. Zur Realisierung dieser Ziele sind freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM), die eine der stärksten Eingriffe in die Menschenrechte darstellen, soweit als möglich zu vermeiden. Die Entscheidung für oder gegen eine freiheitsentziehende Maßnahme ist sehr schwierig zu treffen, da sie zumeist gleichbedeutend einer Entscheidung für erweiterte Risiken oder gegen Freiheitsrechte des Betroffenen darstellt. Erkenntnisse aus den Forschungsprojekten ReduFix und Mehr-Freiheit-wagen sowie in Hinblick auf die Deutung und den Umgang mit herausforderndem Verhalten zeigen, dass es Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen gibt.
Unsere Fortbildungen sowohl für den Bereich der Altenhilfe sowie der Eingliederungshilfe fokussieren auf die Ausbildung folgender Kompetenzen:
Die Führungs- und Fachkräfte sollen dafür sensibilisiert werden, welche Risiken und sozialen Konsequenzen eine FEM für den Betroffenen bedeuten können und welche Alternativen zur Vermeidung einer FEM es geben kann. FEM ist immer nur die Ultima Ratio nach Ursachenabklärung und Ausschöpfung aller Alternativen.
Wissend um die eigene Kompetenz und das fachliche Know-how sollen Führungs- und Fachkräfte rechtlich sicher und fachlich kompetent agieren. Gerade den Fach- und Führungskräften kommt dabei eine entscheidende Rolle zu. Sie leiten ihr Team an und moderieren Veränderungsprozesse in den eigenen Strukturen.
Eine Haltung, die auf die minimalste FEM und die größtmögliche Lebensqualität der Menschen ausgerichtet ist, verbunden mit einem kreativen Einsatz des erworbenen Wissens, schafft Alternativen zu FEM.